Positionspapier 10. August 2026

Grundrecht auf digitale Souveränität

Wer die Infrastruktur der Kommunikation kontrolliert, beeinflusst die Bedingungen demokratischer Teilhabe. Das ist keine technische, sondern eine politische Frage – und sie ist in Europa bislang unbeantwortet.

Die Problemlage

Digitale Kommunikation ist heute eine gesellschaftliche Infrastruktur – vergleichbar mit Straßen, Schulen oder dem Stromnetz. Sie ist keine Freizeitbeschäftigung mehr, sondern Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.

Diese Kommunikation findet jedoch nahezu ausschließlich auf Plattformen statt, die von US-amerikanischen oder chinesischen Konzernen kontrolliert werden und deren Geschäftsmodell auf der systematischen Auswertung persönlicher Daten basiert. Wer keinen dieser Dienste nutzt, schließt sich – je nach Alter, Berufsfeld und sozialem Umfeld – zunehmend vom gesellschaftlichen Diskurs aus. Der Druck zur Nutzung wächst, während zumutbare europäische Alternativen fehlen.

Die Konsequenz: Jede digitale Interaktion – ob privater Nachrichtenaustausch, politische Meinungsbildung oder behördliche Kommunikation – hinterlässt Datenspuren auf Servern, die nicht europäischem Recht unterliegen und deren Weiterverarbeitung weder transparent noch kontrollierbar ist.

Das strukturelle Paradox

Was besonders beunruhigt: Öffentliche Institutionen, die den Datenschutz vertreten sollen, sind selbst Teil des Problems.

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten warnen in Sendungen vor TikTok und WhatsApp – und unterhalten gleichzeitig aktive Accounts auf ebendiesen Plattformen. Schulen setzen auf Microsoft- oder Google-Dienste, deren Datenschutzkonformität Behörden infrage stellen. Politikerinnen und Politiker fordern digitale Souveränität – und organisieren ihre Wahlkämpfe über Meta-Werbeanzeigen. Behörden kommunizieren über Dienste, die unter dem US Cloud Act zur Herausgabe von Daten verpflichtet werden können.

Dieses Paradox ist kein Versagen einzelner Personen. Es ist das Ergebnis einer strukturellen Schutzlücke: Es gibt keine zumutbare europäische Alternative mit vergleichbarer Reichweite und Funktionalität. Solange diese Lücke besteht, ist das Verhalten der Institutionen rational – und jede Kritik daran bleibt wirkungslos.

Die Lücke: Absichtserklärung statt Rechtsanspruch

Auf EU-Ebene existieren bereits Instrumente, die in die richtige Richtung weisen: Die Europäische Erklärung zu digitalen Rechten und Grundsätzen (2022), die Berliner Erklärung zur digitalen Souveränität (November 2025) und das Tech Sovereignty Package der Kommission (Juni 2026) belegen den politischen Willen.

Was all diese Instrumente gemeinsam haben: Sie sind politische Willenserklärungen – keine einklagbaren Rechte. Die explizite Verankerung digitaler Souveränität als grundrechtliche Gewährleistung fehlt. Damit fehlt auch die entscheidende Konsequenz: die Verpflichtung des Staates zum Handeln.

Die Forderung

Diese Initiative fordert die Verankerung eines Grundrechts auf digitale Souveränität – auf europäischer Ebene als verbindliche Ergänzung der EU-Grundrechtecharta oder, als nationaler Schritt, als Staatszielbestimmung im Grundgesetz.

Dieses Grundrecht umfasst drei Dimensionen:

  1. Das Recht auf souveräne Kommunikation Jede Person hat das Recht, digital zu kommunizieren, ohne dabei personenbezogene Daten an Drittstaaten abzutreten oder faktisch an Plattformen mit datenausbeutendem Geschäftsmodell gebunden zu sein.
  2. Die staatliche Gewährleistungspflicht Aus diesem Recht ergibt sich – analog zur Schulpflicht und Infrastrukturverantwortung – eine Bringschuld des Staates: Er muss zumutbare, sichere und europäisch kontrollierte Alternativen bereitstellen oder deren Entstehung aktiv fördern. Private und genossenschaftliche Lösungen sind dabei ausdrücklich eingeschlossen – aber das Nichtstun darf keine Standardoption mehr sein.
  3. Das Recht auf nicht erzwungene Teilhabe Institutionen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, dürfen Bürgerinnen und Bürger nicht faktisch zwingen, datenschutzrechtlich bedenkliche Plattformen zu nutzen, um an öffentlichem Leben teilzuhaben.

Was dieses Grundrecht verändert

Der entscheidende Unterschied gegenüber bestehenden Initiativen: Ein Grundrecht begründet Staatspflichten – keine Empfehlungen. Sobald digitale Souveränität als Grundrecht anerkannt ist, gilt dasselbe Prinzip wie bei Schulen, Straßen oder dem Postdienst: Der Staat darf nicht abwarten, bis der Markt eine Lösung liefert. Er muss aktiv werden.

Appell

Die vorliegenden politischen Erklärungen zeigen: Der Wille ist erkennbar. Was fehlt, ist die Verbindlichkeit. Diese Initiative lädt Abgeordnete, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit ein, den nächsten Schritt gemeinsam zu gehen: Vom politischen Wunsch zum einklagbaren Recht.

Die Frage ist nicht technischer, sondern demokratischer Natur: Welche Kontrolle wollen wir über unsere eigene Kommunikation behalten – und was sind wir bereit, dafür zu tun?

Verfasst von Andreas Keller, August 2026.
Zur freien Verwendung, Weiterverbreitung und politischen Diskussion freigegeben.
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